Das Bundesland Thüringen erhält das Monopol zukünftig Online Glücksspiele veranstalten zu dürfen. So hat es der Landtag Thüringens am 17.03.2022 mehrheitlich beschlossen.

Aus dem Thüringer Spielbankengesetz (ThürSpbkG) wird dann das Thüringer Gesetz über Spielbank und Online-Casino“ (ThürSpbkOCG).

Man habe sich für das staatliche Monopol entschieden, um den Jugend- und Spielerschutz möglichst wirksam umsetzen zu können. Außerdem wolle man Manipulationsrisiken abwehren, hieß es aus dem Landtag.

Mit dem neuen Gesetz setzt Thüringen die Vorgaben bzgl. Online Casinos aus dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) um. Mögliche Alternative wäre die Vergabe einer Konzession gewesen.

Eine Genehmigung für den Betrieb von Casino Spielen im Internet erteilt das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales. Diese Genehmigung darf allerdings alleine dem Land Thüringen erteilt werden und muss durch das Thüringer Finanzministerium beantragt werden. Gewinne aus der Veranstaltung der Internet Glücksspiele sollen in den Landeshaushalt fließen.

Ein Kommentar zu “Thüringen: Monopol zur Veranstaltung von Online Casinospielen beschlossen (ThürSpbkOCG)”

  • Nebutzermane
    Nebutzermane schreibt:

    Jaja. Immer in etwa die selben Pseudo Argumente bei den Kreisen. Und man habe sich also für das staatliche Monopol entschieden, um den Jugend und Spielerschutz möglichst wirksam umsetzen zu können? Denke ich kaum lol. Aber Hauptsache die behaupten dazu noch man wolle die Manipulationsrisiken abwehren..

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